Förderung

Aus Mitteln des Aktions- und Initiativfonds können konkrete Einzelmaßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen gefördert werden.

Die Fristen für die Projekteinreichung und die entsprechenden Termine für die Bündnissitzungen 2025 sind wie folgt

Fristen 2025

Einreichungsfrist: 23. März        → Sitzung: 23. April  
Einreichungsfrist: 2. Juni           → Sitzung: 2. Juli
Einreichungsfrist: 3. August      → Sitzung: 3. September


Bitte nehmen Sie die Antragsberatung in Anspruch.

Und bedenken Sie bei Ihrer Projektplanung, dass die entscheidende Bündnissitzung vier Wochen nach der jeweiligen Frist stattfindet.

Mikro-Anträge sind nicht an die Fristen gebunden und können jederzeit gestellt werden. Auch hier ist ebenso die Bearbeitungszeit zu beachten.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Koordinierungs- und Fachstelle.

 

Ausnahmefällen

In begründeten Ausnahmefällen ist nach gesonderter Einzelfallprüfung auch eine höhere Förderung möglich.
Für Projekte bis 500 Euro ist eine vereinfachte Antragstellung vorgesehen.

Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung durch den Begleitausschuss.
Die Prüfung bis zur Bewilligung kann bis zu drei Wochen dauern.


Rahmenbedingungen zum Antrag auf Förderung aus Mitteln des Aktionsfonds >

Antrag auf Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie Lübeck >

Mikro-Antrag auf Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie Lübeck (max. 500€) >