Förderung

Aus Mitteln des Aktions- und Initiativfonds können konkrete Einzelmaßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen gefördert werden.


Fristen 2024

01. Februar 2024
02. MaI 2024
20. Juni 2024
05.Oktober 2024

 

Ausnahmefällen

In begründeten Ausnahmefällen ist nach gesonderter Einzelfallprüfung auch eine höhere Förderung möglich.
Für Projekte bis 500 Euro ist eine vereinfachte Antragstellung vorgesehen.

Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung durch den Begleitausschuss.
Die Prüfung bis zur Bewilligung kann bis zu drei Wochen dauern.

Begleitausschusssitzungen 2024

29.05.2024
17.07.2024
30.10.2024


hier >>> Rahmenbedingungen zum Antrag auf Förderung aus Mitteln des Aktionsfonds

hier >>> Formulare für eine Beantragung der Förderung