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Informationen in Leichter Sprache

Aus Mitteln des Aktions- und Initiativfonds können konkrete Einzelmaßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen gefördert werden. Für das Jahr 2022 stehen Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 45.000 € zur Verfügung. Weitere 10.000 € sind für den Jugendfonds reserviert.

Im Kalenderjahr 2022 stattfindende Projekte können durch den Aktions- und Initiativfonds in der Regel bis 5.000 € gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist nach gesonderter Einzelfallprüfung auch eine höhere Förderung möglich. Für Projekte bis 500 Euro ist eine vereinfachte Antragstellung vorgesehen.

Ab 2022 arbeiten wir im Aktions- und Initiativfonds mit Fristen, zu denen viermal im Jahr Anträge gestellt werden können. Die nächsten Fristen zur Antragstellung mit den entsprechend zur Verfügung stehenden Mitteln für 2023 sind:

18. Januar 2023

16. April 2023

23. August 2023

23. Oktober 2023

 

Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung durch den Begleitausschuss. Die Prüfung bis zur Bewilligung kann bis zu drei Wochen dauern.

Die Rahmenbedingungen zum Antrag auf Förderung aus Mitteln des Aktionsfonds finden Sie hier.

Die Formulare für eine Beantragung der Förderung erhalten Sie von der Fach- und Koordinierungsstelle oder hier.